gemeinsame mit dem Umweltbundesamt Recycling Drei Jahre ElektroG: und Umweltbundesamt ziehen positive Bilanz Hohes Sammelaufkommen bei Vor drei Jahren ist das Gesetz über das die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und (ElektroG) in Kraft getreten, seit zwei Jahren sind Altgeräte getrennt zu erfassen und in der der Hersteller zu entsorgen. und Verbraucher können seitdem ihre alten Elektro- und kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. und Umweltbundesamt ziehen eine positive Bilanz der Neuregelung, mit der Deutschland die EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und umgesetzt hat. Nach den neuesten Erhebungen der zuständigen Stiftung Register (EAR) und des Statistischen Bundesamtes liegt für das Jahr 2006 die pro ausge-dienter aus privaten Haushalten in Deutschland bei über acht Kilogramm pro Einwohner. Das übertrifft die von der EU- Richtlinie über Elektro- und geforderte Menge von vier kg pro Einwohner und Jahr deutlich. Insgesamt wurden im Jahr 2006 rund 750 000 Tonnen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe erfasst. Da im Jahr 2006 rund 1,8 Millionen Tonnen neue Elektro- und in Verkehr gebracht wurden, ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Erfassungsmenge von Altgeräten zu rechnen. Die Abholung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte durch die Hersteller verläuft inzwischen bis auf Einzelfälle reibungslos - und das bei rund 180.000 Abholungen seit März 2006. So ging der Anteil der wegen Verspätung angemahnten Abholungen von fast fünf Prozent im Januar 2007 auf unter 0,2 Prozent im Februar 2008 zurück - ein Zeichen dafür, dass auch die Logistik sich inzwischen eingespielt hat und das Umweltbundesamt konsequent den Vollzug der gewährleistet. Diese Zahlen zeigen, dass die „geteilte funktioniert: Die Sammlung der Altgeräte aus privaten Haushalten übernehmen die Kommunen unentgeltlich, dabei konnte auf die vielerorts bereits existierenden aufgebaut und so eine bürgernahe Erfas-sung sichergestellt werden. Mit dem ElektroG beschritt der Gesetzgeber im Jahr 2005 für Wirtschaft und Kommunen neue Wege: So sind die Kommunen nur noch für die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte aus privaten Haushalten zuständig. Die Abholung und Entsorgung liegt seitdem in der Pflicht der Hersteller. Die Regelung hat sich bewährt: Mittlerweile sind rund 10.000 Hersteller bei der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, der Stiftung EAR, registriert. Die Zahl der nicht registrierten so genannten nahm deutlich ab – auch deshalb, weil das zuständige Umweltbundesamt diese stringent verfolgt. Abschreckend ist auch die Möglichkeit der Verfolgung nicht registrierter Konkurrenten. Allerdings werden auch heute noch im-mer wieder Altgeräte auf dem Weg zum Verwerter illegal und damit der ent-haltenen Wertstoffe beraubt. Sigmar Gabriel: „Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der getrennten Samm-lung von zeigt sich auch in diesem Bereich der eine hohe Be-reitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Altgeräte einer Verwertung zu-zuführen. Hierdurch können wertvolle genutzt und Ressourcen geschont wer-den. Dies bestätigt einmal mehr den Beitrag einer modernen zum Klimaschutz.“ Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des resümiert: „Die geteilte hat sich bewährt. Hervorzuheben ist auch, dass die das bei der Verfolgung der so genannten unterstützt, indem die dem Umweltbundesamt die Ergebnisse der Ermittlungen in den Verkaufsläden über-mittelt. So kann das Umweltbundesamt den effektiver durchführen.“ Anfang April erscheint eine neue Auflage der BMU-Broschüre „Elektroschrott vermeiden und ver-werten“. Weitere Informationen zu diesem Thema unter: Hrsg: Alexanderstraße 3, 10178 Berlin Redaktion: Michael Schroeren Tobias Dünow, Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer Tel.: 030 / 18 305-2010. Fax: 030 / 18 305-2016 E-Mail: - Internet: Diese Nachricht erhalten Sie aufgrund Ihres Eintrags in unserer Mailing-Liste. Wenn Sie diesen Service nicht mehr in Anspruch nehmen wollen oder sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat, klicken Sie bitte auf
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